VERSICHERUNG /SCHADEN

Imker-Versicherungen: Wie sich Mitglieder des LVBI gegen Schäden absichern können

Ein heftiger Sturm, ein Blitzschlag oder eine Überschwemmung können bei Imkern zu unvorhergesehenen Sachschäden führen. Zudem haften Imker beispielsweise für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte oder auch in Fällen, in denen Gestochene behandelt werden müssen. Zum Schutz vor diesen finanziellen Risiken existieren spezielle Imker-Versicherungen.

Die Imker-Global-Versicherung greift beispielsweise bei Schäden am Bienenvolk, an den Ablegern, am Vatervolk einschließlich Königin oder auch an der eingetragenen Ernte. Der Versicherungsschutz gilt für den Landesverband Bayerischer  Imker  e.V.,  alle  seine  Unterorganisationen (z.B. Kreis-und Ortsvereine,  gleichgültig ob sie in ein Vereinsregister eingetragen sind oder nicht) sowie alle Mitglieder des Landesverbandes. Die Imker-Global-Versicherung beinhaltet außerdem eine Haftpflichtversicherung: Sie leistet, wenn Dritte durch den versicherten Imker zu Schaden kommen.

Im Mitgliedsbeitrag des LVBI ist zudem eine Rechtsschutzversicherung für Imker enthalten.

Darüber hinaus haben Mitglieder des LVBI die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung für imkerliche Baulichkeiten wie Bienenhäuser, Wanderwagen, Freistände und/oder imkerliches Inventar, Geräte und Vorräte abzuschließen. Das Antragsformular kann beim 1. Vorsitzenden des Ortsvereins oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Außerdem steht es hier zum Download bereit. Es muss in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden: Ein unterschriebenes Exemplar schickt der Antragssteller an die Geschäftsstelle des LVBI, das zweite – gegebenenfalls auch als Kopie – an den 1. Vorsitzenden des Ortsvereins. Die Zusatzprämie entrichten Mitglieder zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag an den LVBI.

Weitere Informationen zur Imkerversicherung finden Sie hier.

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